Die deutsche Approbation

Die uneingeschränkte Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (inkl. der Facharztausbildung) in Deutschland ist nur mit einer gültigen Approbation möglich. Dies gilt sowohl für Ärzte, die ihr Medizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben, als auch für Ärzte, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben. Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig.
Die wichtigsten Voraussetzungen

zum Erhalt der deutschen Approbation

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(Gleichwertiger)
Medizinabschluss

Wenn du dein Medizinstudium in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder Schweiz abgeschlossen hast, ist dein Abschluss gleichwertig und wird automatisch anerkannt.

Bei Ärzten, die ihr Studium in einem Drittland abgeschlossen haben, muss die Gleichwertigkeit durch die zuständige Behörde  geprüft werden. Wenn die Gleichwertigkeit nich bejaht wird, müssen diese dann ggf. noch eine praktische Prüfung (sog. Kenntnisprüfung) ablegen.

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Kenntnisse der
deutschen Sprache

Damit du als Arzt in Deutschland arbeiten darfst, musst du die notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigst du ein B2-Zertifikat von einer nach GER (europäischer Referenzrahmen) anerkannten Institution. Des Weiteren musst du über Fachsprachkenntnisse auf einem C1-Niveau verfügen. Hierfür musst du die sog. Fachsprachprüfung ablegen. Diese wird von der zuständigen Ärztekammer in Deutschland durchgeführt. Für weitere Informationen hierzu, besuche unseren Ratgeber Sprachliche Voraussetzungen. 

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Straffreiheit und
gesundheitliche Eignung

Du musst nachweisen, dass du dich keines Verhaltens schuldig gemacht hast, aus dem sich deine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Dafür benötigst du einen Strafregisterauszug und eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Außerdem musst du nachweisen, dass du zur Ausübung des Berufs gesundheitlich geeignet bist. Dafür benötigst du eine ärztliche Bescheinigung (i.d.R. von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt).

Die einzelnen Schritte

zur deutschen Approbation

Schritt 1

Die Approbation ist in dem Bundesland zu beantragen, in dem du die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit beabsichtigst. In der Regel verlangen die Approbationsbehörden hierfür einen Nachweis, wie z.B. eine Stellenzusage, eine Meldebescheinigung oder einen sonstigen Nachweis, der die sog. örtliche Zuständigkeit des Bundeslandes begründet. Jedes Bundesland stellt hirzu unterschiedliche Voraussetzungen.

Dadurch kommt es oft zum folgenden Problem: Auf der einen Seite erteilen die Behörden keine Approbation, wenn du noch keinen Arbeitsvertrag oder wenigstens eine Stellenzusage nachweisen kannst. Auf der anderen Seite, hast du ohne Approbation keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt und könntest große Schwierigkeiten haben, eine Stellenzusage zu bekommen. 

Wir kennen die Voraussetzungen aller Bundesländer und geben dir Tipps bezüglich der Wahl des richtigen Bundeslandes. Durch unsere Kontakte zu deutschen Kliniken und zu den Mitarbeitern der Approbationsbehörden, garantieren wir für Sicherheit und helfen dir dabei, die Approbation schnell und einfach zu bekommen.

Schritt 2

Der zweite Schritt ist die Vorbereitung der Unterlagen für den Approbationsantrag in der richtigen Form.

Jedes Bundesland stellt unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich der Form der Beglaubigung und der Übersetzung der Unterlagen. 

Wenn du die Unterlagen nicht in der richtigen Form einreichst, besteht die Gefahr, dass dein Antrag abgelehnt wird oder, dass du sehr viel Zeit verlierst.

Auch hier sind wir mit den Anforderungen der unterschiedlichen Bundesländern vertraut. Wir haben gute Beziehungen mit den Mitarbeitern der Approbationsbehörden, sowie mit vereidigten Übersetzern und unterstützen dich dabei, deine Unterlagen von Anfang an in der richtigen Form vorzubereiten und dadurch viel Zeit zu sparen.

Schritt 3

Um die Approbation zu bekommen, musst du die eine medizinische Fachsprachprüfung in Deutschland ablegen. Mehr Informationen über die Prüfung erhälst du hier: Sprachliche Voraussetzungen.

Wie du dir bestimmt schon vorstellen kannst, ist die Prüfung nicht in jedem Bundesland gleich. Auch hier gibt es bestimmte Unterschiede bzgl. des Anmeldeverfahrens und der Ablauf der Prüfung, die dir Schwierigkeiten bereiten können, wenn du dich nicht gut damit auskennst.

Unsere Sprachlehrer kennen alle Prüfungsformate und sorgen dafür, dass du Dich bestmöglich auf die Prüfung im von dir gewählten Bundesland vorbereitest und selbstsicher zur Prüfung antreten kannst.

Häufig gestellte Fragen

Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig. Die Berufserlaubnis ist zeitlich beschränkt (max. 2 Jahre) und auch für nur ein bestimmtes Bundesland gültig, manchmal auch auf eine bestimmte Arbeitsstelle.

Die Berufserlaubnis eignet sich für Ärztinnen und Ärzte, die ihr Studium außerhalb der EU, der EWR oder der Schweiz abgeschlossen haben, da das Verfahren zur Erteilung der Approbation bei ihnen längere Zeit in Anspruch nimmt.

Ärztinnen und Ärzte, mit einem Studiumabschluss aus der EU, EWR oder der Schweiz bekommen direkt die Approbation und brauchen i.d.R. keine Berufserlaubnis.

Unterlagen, wie dein Lebenslauf und die ärztliche Bescheinigung sind im Original einzureichen.

Für die restlichen Unterlagen, wie dein Medizindiplom, die Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. werden in den meisten Bundesländern amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Achtung: Kopien, die von einem Notar in deinem Heimatland angefertigt wurden, gelten nicht als amtlich beglaubigte Kopien. Anerkennunsfähig sind nur Beglaubigungen von ofiziellen Stellen. Solche sind z.B. die Deutsche Botschaft, das Außenministerium oder eine andere höhere Behörde in deinem Heimatland.

Einige Approbationsbehörden, wie z.B. die Approbationsbehörde Hessen verlangen keine beglaubigte Kopien, sondern Originale und einfache Kopien dazu.

Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen in deutscher Übersetzung vorliegen. Auch hier gelten in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Regeln. Um sicher zu sein, dass deine Unterlagen akzeptiert werden solltest du diese von einem in der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich bestellten Übersetzer anfertigen lassen.

Einige Approbationsbehörden akzeptieren allerdings auch Übersetzungen von qualifizierten Übersetzern, die innerhalb eines anderen Mitgliedstaates der EU angefertigt worden sind. Auch hier gilt also: Informiere dich  unbedingt bei der zuständigen Behörde über die aktuellen Voraussetzungen bezüglich der Form der Unterlagen.

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da die Dauer des Verfahrens von vielen Faktoren abhängig ist, wie z.B. dem Bundesland, deinem Studienland oder der aktuellen Zahl der gestellten Anträge.

Bei Ärztinnen und Ärzten aus der EU dauert das Verfahren i.d.R. ein paar Monate (inkl. der Wartezeite auf einen Termin für die Fachsprachprüfung). Während die Prüfung der Gleichwertigkeit und das gesamte Verfahren bei Ärzten, die ihr Studium außerhalb der EU absolviert haben mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Die Approbationsgebühr ist ebenso je nach Bundesland, Verfahrensdauer und -aufwand unterschiedlich hoch.

Ärztinnen und Ärzte aus der EU können i.d.R. mit einer durchschnittlichen Höhe zwischen 150 € und 400 € rechnen.

Die Zahlung der Approbationsgebühr erfolgt ausschließlich per Banküberweisung, nachdem du eine schriftliche Aufforderung hierfür erhalten hast.

Nur, wenn du in Deutschland wohnst. In der Regel werden die Approbationsurkunden nur innerhalb von Deutschland versendet. Wenn du also, noch im Ausland wohnst, benötigst du eine deutsche Adresse, an die deine Approbationsurkunde geschickt wird.

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